Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient.
Ab 2022 soll ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform ersetzen. Seit dem 01.01.2022 ist es nunmehr möglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin elektronisch abzurufen. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. eAU) soll Entlastung für Arbeitgeber und -nehmer bringen.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pilotphase!
Im ersten Halbjahr 2022 erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich noch wie gewohnt als „gelben Schein“.
Die Pilotphase gilt bis 30.06.2022.
Danach wird das Verfahren nur noch elektronisch erfolgen. Arbeitnehmer werden lediglich einen Ausdruck der übermittelten Daten (Arzt an Krankenkasse) bekommen.
Das Ziel des eAU-Verfahrens: Arbeitgeber sollen zukünftig digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden.
Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Diese Pflicht des Arbeitnehmers zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.
Wird nun alles einfacher?
Nein, wie sollte es auch anders sein.
Aus Gründen des Datenschutzes darf kein willkürlicher Abruf der Daten erfolgen. Es können also nicht zum Zeitpunkt der Erstellung der Lohnabrechnungen die Daten abgerufen werden. Vielmehr muss vorher eine entsprechende Abfrage erstellt werden. Dies erfolgt in der Regel durch uns.
Diese beinhaltet folgende Daten:
1) Beginn der Krankmeldung
2) Arztbesuch (Tag /Optional)
3) Grund der Arbeitsunfähigkeit (AU):
a) AU wegen Krankheit (Vertragsarzt / Vertragszahnarzt)
b) AU wegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit
c) AU wegen stationärer Krankenhausbehandlung
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist unverzüglich an uns zu übermitteln. Wir müssen die Abfrage rechtzeitig stellen, da noch nicht klar ist, wie lange die Daten der eAU von der Krankenkasse gespeichert werden dürfen. Sie können uns die AU, wie gewohnt, per Email oder AddisonOneClick Portal oder App zukommen lassen.
Was passiert, wenn man vergisst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig einzureichen?
Es kann sein, dass in diesem Fall keine Erstattung seitens der Krankenkasse erfolgen wird. Bitte daher immer umgehend einreichen.
Störfälle kennen und richtig reagieren
Dieses Beweismittel ist insbesondere dann relevant, wenn im Verfahren ein Störfall vorliegt. Neben technischen Problemen funktioniert das Verfahren auch dann nicht, sofern der Arbeitnehmende aufgrund eines Krankenkassenwechsels beim Arzt die ungültige Chipkarte vorlegt. Diese Störfälle sollen durch optimale Rahmenbedingungen in der Arztpraxis möglichst vermieden werden. Dennoch müssen Arbeitgeber in diesen Fällen aufklären, aus welchem Grund der Abruf bei der Krankenkasse nicht funktioniert.
Kein vollständiger Umstieg im Verfahren
Arbeitgeber, Steuerberater und dienstleistende Rechenzentren müssen überdies beachten, dass trotz der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die "alte Welt" bei bestimmten Lebenssachverhalten weiter bestehen bleibt. Das neue Verfahren gilt nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmende. Überdies ist noch unklar, ob der Gesetzgeber die Zeiten der stationären Behandlung mitberücksichtigen wird. Insoweit muss vor einem Abruf auch geklärt werden, ob Daten bei der Krankenkasse vorliegen können.
Herausforderungen bei Steuerberatern und dienstleistenden Rechenzentren
Eine richtig harte Nuss haben die beauftragten Stellen zu knacken. Diese müssen künftig sicherstellen, dass sie vom Mandanten, also von Ihnen, Informationen darüber erhalten, welche Arbeitnehmenden sich krankgemeldet haben und wer davon länger als drei Tage krank sein wird, sofern keine Verpflichtung besteht, bereits ab dem ersten Tag die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt feststellen zu lassen. Abhängig von dieser Information müssen dann die AU-Daten bei den Krankenkassen abgerufen werden.
Fazit:
• Ab 2022: Elektronische AU soll Arbeitgeber entlasten
• Übermittlung der eAU durch Arztpraxen seit 1. Januar 2022 verpflichtend
• Digitales Übermittlungsverfahren an Arbeitgeber
• AU-Bescheinigung muss dann nicht mehr vorgelegt werden
• Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung birgt Herausforderungen
• Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Umstellung in Unternehmen nötig
• Krankmeldung: Vorlagepflicht entfällt, Meldepflicht bleibt
• Herausforderung für Steuerberater und Arbeitgeber werden zukünftig noch enger in diesen Dingen zusammenarbeiten (müssen)
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