Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis zu 3.300 Euro zieht das Finanzamt künftig 50 % direkt von der festgesetzten Einkommensteuer ab – maximal 1.650 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, können den doppelten Betrag geltend machen. In diesem Fall sind bis zu 6.600 Euro begünstigt, sodass sich die Steuer um maximal 3.300 Euro im Jahr reduziert.
Auch über den Betrag von 3.300 Euro hinaus können weitere 3.300 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich – abhängig vom individuellen Steuersatz – zusätzlich steuermindernd aus. So lassen sich im Jahr 2026 insgesamt 6.600 Euro für Parteispenden absetzen, bei zusammen veranlagten Paaren bis zu 13.200 Euro.
Hinweise: Für die Steuererklärung 2025 gelten noch die bisherigen Höchstbeträge: Von maximal 1.650 Euro Spenden und Mitgliedsbeiträgen zieht das Finanzamt die Hälfte direkt von der Steuerschuld ab –höchstens 825 Euro. Weitere 1.650 Euro gehen als Sonderausgaben ab. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können doppelt so viel abrechnen. Die Erhöhung gilt somit erstmals für das Steuerjahr 2026.
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