Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktualisierte Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudenergiegesetz (GEG) auszustellenden Bescheinigungen veröffentlicht.

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern ein Muster bereit, das mit einem sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht wird. Zur einfacheren Anwendung wird das Muster zusätzlich im Word-Format und als ausfüllbares PDF-Dokument bereitgestellt.

Zum 1. Januar 2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt.

Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen. Das BMF hat in diesem Zusammenhang aktualisierte Muster für die Ausstellung der Bescheinigungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben erläutert die Anwendung von Bescheinigungen nach den neuen Mustern. Zudem werden Erläuterungen ergänzt, welche Aufwendungen förderfähig sind.

Die Muster können auf der Homepage des BMF uabgerufen werden.

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