Einkommensteuer | Drei interessante Urteile zu § 35a EStG
Hier drei wichtigte Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) im Bereich der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung gibt es für die Kosten eines Hausnotrufsystems, das im Notfall „nur“ den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt (BFH 15.2.23, VI R 7/21 und VI R 14/21). Diese Entscheidung grenzt sich komplett von…
Einkommensteuer | Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern (BFH)
Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Für den Nachweis der Kosten reicht eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2…
Einkommensteuer | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Keine Steuerermäßigung für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung
Die Frage, ob Aufwendungen für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung als haushaltnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd zu berücksichtigen sind, muss der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (FG) vom fallen Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Im Streitfall hatte die Klägerin…
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nicht für die Reinigung der Fahrbahn der öffentlichen Straße vor dem Haus gewährt. Außerdem wird die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt nicht gewährt, soweit die Reparatur nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in der Werkstatt des Handwerkers durchführt wird. Hintergrund: Für haushaltsnahe Dienstleistungen…
Dauerbrenner: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Zu einem absoluten Dauerbrenner bei der Einkommensteuer haben sich die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen entwickelt. In den neuesten Urteilen zur Steuerermäßigung geht es u. a. um Alarmüberwachung, Erschließungsbeiträge und Glasfaseranschlüsse sowie die Abgrenzung von begünstigten Handwerkerleistungen und Neubaumaßnahmen. Alarmüberwachung : Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hatte vor kurzem folgenden Fall zu…
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